CHT Sustainability Report 2022

BERICHTSZEITRAUM: 1.1. BIS 31.12.2022
(REDAKTIONSSCHLUSS 31. MAI 2023)

Berichtszeitraum: 1.1. bis 31.12.2021 (Redaktionsschluss 30. April 2022)

ETHIK UND
INTEGRITÄT

Menschenrechte

Menschenrechte – weltweit einhalten und einfordern

Die CHT Gruppe bekennt sich zu ihrer Verantwortung, Menschenrechte zu respektieren. Dies haben wir in unserem Verhaltenskodex verankert. Als wirtschaftlicher Akteur sind wir auf zahlreiche Partner in globalen Wertschöpfungsketten angewiesen. Von ihnen fordern wir ein, dass sie die Menschenrechte und damit einhergehende Standards ebenfalls respektieren. Kriterien zur Überprüfung und Einhaltung der Menschenrechte sind in unseren Gruppengesellschaften weltweit integriert, unter anderem in der Lieferantenbewertung, in Investitions- und Akquisitionsprojekten und in unseren Systemen zur Überprüfung von Arbeits- und Sozialstandards.

Nach der Einführung unserer Compliance Richtlinien (Code of Conduct) haben wir in einem weiteren Schritt auch unsere Lieferanten und ausgewählte Kunden an diese Richtlinien gebunden.

Die strikte Einhaltung der Menschenrechte auch auf Seiten unserer Geschäftspartner ist für uns ein Mindestkriterium für dauerhafte Geschäftsbeziehungen. Über ein generelles standortbezogenes Restrisiko hinsichtlich der Zwangs- und Pflichtarbeit (ebenso der Kinderarbeit) sind wir uns bewusst. Seit 2016 ist die CHT Gruppe Mitglied des UN Global Compact – so wollen wir unser Engagement weiterhin weltweit forcieren.

Unser Verhaltenskodex zum Nachlesen

Vor Diskriminierung schützen

Unsere Mitarbeiter spiegeln unseren globalen Charakter und unsere Philosophie für kulturelle Vielfalt wider. Als internationale Unternehmensgruppe, die Menschen aus vielen unterschiedlichen Nationen beschäftigt, steht der Schutz vor Diskriminierung an oberster Stelle. Wir tolerieren keinerlei Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, ethnischer Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität unserer Mitarbeiter.

Regelmäßige Schulungen gewährleisten, dass unsere Mitarbeiter mit den Inhalten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vertraut sind und sich entsprechend diesen Regeln verhalten. In allen Bereichen unseres Unternehmens und ebenfalls gegenüber unseren Geschäftspartnern gelten dieselben Werte für die Zusammenarbeit. Mit der verbindlichen, weltweiten Einführung des Verhaltenskodex wollen wir die Gleichbehandlung sicherstellen.

Keine Kinderarbeit

Jegliche Form von Kinderarbeit lehnen wir strikt ab. An unseren Standorten halten wir die lokal geltenden Vorschriften zum Mindestalter unserer Mitarbeiter konsequent ein. Wo eine solche Vorschrift fehlt, wird entsprechend der zehn Prinzipien des UN Global Compact entschieden. Wir sind uns über ein standortbezogenes Restrisiko bewusst, kennen jedoch das Alter jedes Mitarbeiters. Dadurch und mit der Unterschrift unseres Code of Conduct seitens unserer Lieferanten möchten wir dieses Risiko eindämmen.

Rechtlich mitbestimmen

Wir fördern ausdrücklich die Rechte unserer Mitarbeiter. Dazu zählt auch im Rahmen der Vereinigungsfreiheit das Recht unserer Mitarbeiter, Gewerkschaften beizutreten und sich von diesen, in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen Gesetzen, vertreten zu lassen. Für all unsere Mitarbeiter, die Unternehmensleitung ausgenommen, gelten Kollektivvereinbarungen. Verstöße gegen das Recht auf Kollektivvereinbarungen sowie Vereinigungsfreiheit sind innerhalb der CHT Gruppe im Berichtszeitraum 2022 nicht bekannt geworden.

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